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Verein für Hirn-Aneurysma-Erkrankte

Termine

06
Mai 2023

6. Mai 2023 - Jahreshauptversammlung und Patientenveranstaltung Mainz

Experten berichten über die Entscheidungsfindung - Reha Mediziner erklärt den Weg "zurück ins Leben"

Wann? Samstag, 06. Mai 2023, 14:00 Uhr

Wo? Großer Hörsaal, Gebäude 102 

Universitätsmedizin Mainz, Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz

 

 14:00 Uhr Jahreshauptversammlung des Vereins

 15:00 Uhr Vortragsveranstaltung

 Begrüßung  Lorenz Dietrich, 

Prof. Dr. med. Carolin Brockmann

 15.15 Uhr  
"Operieren, coilen, kleben, stenten, nichts tun? Zwei Spezialisten im Dialog und wie daraus eine patientenorientierte Entscheidung wird"

Prof. Dr. med. Marc A. Brockmann, Klinik und Poliklinik für Neuroradiologie und Prof. Dr. med. Florian Ringel, Neurochirurgische Klinik

  16:00 Uhr Pause
   
 

16:15 Uhr
"So bringen wir Sie wieder auf Kurs" - Dr. med. Markus Leisse
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues - Klinik Burg Landshut

16:45 Uhr
Sie fragen - wir antworten! -  Diskussionsrunde

ca. 17:15 Uhr Ende der Veranstaltung

Den Flyer zur Veranstaltung und zur Online-Teilnahme mit allen Details finden Sie hier: Flyer Mainz 2023

13
Mär 2019

Genehmigungsfiktion für Anträge von Versicherten

Bundessozialgericht stärkt Patientenrechte

Wenn ein Versicherter einer GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) einen Leistungsantrag stellt, muss die GKV über diesen Antrag regelmäßig innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrages sachlich entscheiden. Tut sie dies nicht, reagiet nicht oder lehnt erst später die Leistung ab, unterstellt (fingiert) das Gesetz alleine aufgrund der Fristüberschreitung eine Bewilligung der Leistung! Dann kann sich die GKV auch später nicht mehr durch Ablehnung des Leistungsantrags wehren.

Falls die GKV den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu einer gutachtlichen Stellungnahme bittet, muss sie innerhalb von maximal 5 Wochen entscheiden.

Nachdem mehrere Krankenkassen hiermit nicht einverstanden waren und sich verklagen ließen, hat das Bundessozialgericht inzwischen reagiert und mit mehren Entscheidungen die rechtliche Position der Versicherten gestärkt.

Es ergingen Entscheidungen gegen
- die KKH wegen Iscover, BSG, B 1 KR 24/18 R

- die AOK Bayern wegen Liposuktion, BSG B 1 KR 18/18 R
- die KKH wegen Antra Mups 20, B 1 KR 23/18 R
- die Barmer wegen Liposuktionen bzw. Lipödemen, B 1 KR 20/18 R
- die Techniker Krankenkasse ebenfalls wegen Liposuktionen, B 1 KR 21/17 R

Damit befinden sich Patienten inzwischen in einer gestärkten Position und sollten entsprechend mit Hinweis auf diese Entscheidungen Druck machen und ggfs. rechtliche Unterstützung bei Verbänden und/oder Rechtsanwälten einholen.

Die o.g. neuen Entscheidungen könnten hier helfen, die Ansprüche durchzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Facebook Seite.

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