Der als gemeinnützig anerkannte Verein wurde im September 1996 aufgrund der Hirn-Aneurysma- Erkrankung des 1. Vorstandes des Vereins ins Leben gerufen, um den Betroffenen bzw. deren Angehörigen über den med. Bereich hinaus, zusammen mit einem ärztlichen Beirat der Fachrichtungen Neurochirurgie, Neuroradiologie sowie Neurologie, Hilfe zu bieten. Alle Beteiligten arbeiten ehrenamtlich und ohne Entgelt. Die Satzung des Vereins können Sie hier nachlesen.
Das am 2017 erschienene "Kompendium für Betroffene, Angehörige und Interessierte" (Autoren: Berlis / Schneebauer, Hrsg. Verein für Hirn-Aneurysma-Erkrankte), erhalten alle Mitglieder einmal kostenfrei. In der Ausgabe der Fachzeitung Management & Krankenhaus 12/2017 wurde das Kompendium auch dem Fachpublikum vorgestellt.
Über das nebenstehende Titelbild können Sie eine Leseprobe downloaden.
Ferner bieten wir Ihnen Videos von neuroradiologischer und neurochirurgischer Behandlung, Rehabilitation und Videos der Frühjahrsveranstaltungen.
Mitgliedern stellen wir Reha-PC zur Verfügung, mit denen die Rehabilitation zu hause fortgeführt werden kann.
Haben Sie Mut, nehmen Sie Kontakt auf: Wir versuchen Ihnen zu helfen!
Ihr
Lorenz Dietrich
1. Vorstand
Die Körperschaft fördert ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 A0.
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.