FAQ
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre vollständige Anschrift an, so dass wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zusenden können.
Der Verein hat gem. Freistellungsbescheid des Finanzamts Augsburg-Land, zuletzt vom 16.12.2016, bestätigt bekommen, dass die Körperschaft folgende gemeinnützige Zwecke fördert:
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 A0.
Die Körperschaft ist daher berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung fur diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.
Die Spendengelder werden ausschließlich zu den Vereinszwecken eingesetzt. Die vereinseigene Kassenrevision prüft jährlich die Mittelverwendung, der Vorstand erteilt der Jahreshauptversammlung Bericht und letztlich werden die Buchhaltungsunterlagen vom Finanzamt regelmäßig Zwecks Ausstellung einer aktuellen Freistellungsbescheinigung geprüft.
Der Vorstand arbeitet ausschließlich ehrenamtlich, so dass die Mittel komplett dem Vereinszweck zu gute kommen.